- niederschlagen
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nie|der|schla|gen ['ni:dɐʃla:gn̩], schlägt nieder, schlug nieder, niedergeschlagen:1. <tr.; hat durch einen Schlag zu Boden werfen:er hat ihn niedergeschlagen.2. <tr.; hat sich nicht weiter entwickeln lassen; einer Sache ein Ende setzen:sie haben den Aufstand niedergeschlagen; der Prozess, das Verfahren wurde niedergeschlagen.3. <tr.; hat (den Blick o. Ä.) nach unten lenken:die Augen, die Lider, den Blick niederschlagen.Syn.: ↑ senken.4. <+ sich> als Niederschlag auf etwas entstehen, sich bilden, ablagern:Dampf schlägt sich auf den Scheiben nieder; der Nebel hat sich am nächsten Morgen als Tau niedergeschlagen.Syn.: sich ↑ absetzen.* * *
nie|der||schla|gen 〈V. 216; hat〉I 〈V. tr.〉1. durch Schlag, Schläge zu Boden zwingen2. nach unten drücken3. unterdrücken, bezwingen (Aufstand)● den Angreifer, den Gegner \niederschlagen; errötend schlug sie die Augen nieder blickte sie nach unten; der Hagel hat das Getreide niedergeschlagen; der Prozess, das Verfahren wurde niedergeschlagen eingestellt; \niederschlagende Mittel das Fieber senkende M.; mit niedergeschlagenen Augen stand er da; →a. niedergeschlagenII 〈V. refl.〉 sich \niederschlagen1. sich als Bodensatz absetzen, sich in fester Form ansetzen2. 〈fig.〉2.1 zum Ausdruck kommen2.2 beeinträchtigen, in Mitleidenschaft ziehen● der Nebel hat sich in feinen Tröpfchen an den Gräsern niedergeschlagen; das schlechte Wetter schlägt sich auf meine Stimmung nieder; die Probleme seiner Zeit schlagen sich deutlich in seinen Romanen nieder* * *
nie|der|schla|gen <st. V.; hat:1.a) zu Boden schlagen;b) zu Boden drücken:der Regen hat das Getreide niedergeschlagen.2. etw. Unerwünschtes [gewaltsam] beenden, am Sichausbreiten, an der Entwicklung hindern.3. (Rechtsspr.)ein Verfahren n.;c) (selten) entkräften:einen Verdacht n.4. (den Blick o. Ä.) senken:beschämt schlug er den Blick nieder.5. (veraltend) beruhigen, besänftigen:das Fieber n. (herunterdrücken);ein niederschlagendes Arzneimittel.Dampf schlägt sich auf den Scheiben nieder.die Auseinandersetzungen im Kabinett schlugen sich in der Presse nieder.* * *
nie|der|schla|gen <st. V.; hat: 1. a) zu Boden schlagen: der Einbrecher schlug den Wächter [mit einem stumpfen Gegenstand] nieder; sie wurde nachts auf dem Heimweg überfallen und niedergeschlagen; Ü gegen Männer muss man kämpfen, Schwätzer schlägt man mit einer Geste nieder (St. Zweig, Fouché 90); b) zu Boden drücken: der Regen hat das Getreide niedergeschlagen. 2. etw. Unerwünschtes [gewaltsam] beenden, am Sichausbreiten, an der Entwicklung hindern: einen Streik, eine Revolte blutig n.; der Aufstand war bald niedergeschlagen (Dönhoff, Ära 148). 3. (Rechtsspr.) a) nicht weiter behandeln; ↑einstellen (4): einen Prozess, ein Verfahren n.; wenn eine Aussage sich als unglaubwürdig erweist, sieht das islamische Recht vor, die Angelegenheit nicht mehr weiterzuverfolgen und sie niederzuschlagen (FAZ 23. 7. 98, 8); b) ↑erlassen (2): Kosten, Strafen n.; c) (selten) entkräften: einen Verdacht n. 4. (den Blick o. Ä.) senken: die Augen, die Lider n.; ... indem sie nicht ohne Würde den Kopf hob und die noch betränten Wimpern niederschlug (Maass, Gouffé 328); beschämt schlug er den Blick nieder. 5. (veraltend) beruhigen, besänftigen: das Fieber n. (herunterdrücken); ein niederschlagendes Arzneimittel. 6. <n. + sich> als ↑Niederschlag (2 b) auf etw. entstehen: Dampf schlägt sich auf den Scheiben nieder. 7. <n. + sich> seinen ↑Niederschlag (4) finden: ihre unglückliche Kindheit schlug sich in ihren Romanen nieder; die Auseinandersetzungen im Kabinett schlugen sich in der Presse nieder; Hier sei als Beispiel nur die Verschärfung der Vietnamkrise genannt, die sich kaum in schwächeren Aktienkursen niederschlug (auswirkte, manifestierte; Welt 5. 8. 65, 13). 8. (Chemie) ↑ausfällen (1).
Universal-Lexikon. 2012.